• Aus dem Leben gegriffen …

    BildLukas sitzt verzweifelt vor seinem Mathematik-Mitschrieb. Er wiederholt gerade den Stoff für die letzte Mathe-Probe in der 4. Klasse. Die zählt für das Übertrittszeugnis, das es am 2. Mai gibt; und auf die kommt es an. Diese Probe entscheidet, ob er mit seinem besten Freund aufs Gymnasium gehen darf oder nicht. Er kann sich einfach nicht konzentrieren… Alles, was er seit einer Woche lernt, scheint weg zu sein. Stress pur! Für ihn, für seine Eltern, für die ganze Familie. Und er weiß genau, die Probe wird nicht leicht. Zudem ist der Notenschlüssel seiner Schule extrem streng; er benötigt mindestens 85% der Punkte für die nötige „2“! Schafft er das? Stress!

    Experten sagen …
    „In Bayern setzen wir auf einen kind- und begabungsgerechten Übertritt“, so der bayerische Kultusminister Piazolo. Die Präsidentin des Bayerischen Lehrerinnen und Lehrerverbands (BLLV) Simone Fleischmann hingegen sagt: „Was wir mit zehnjährigen Mädchen und Jungen an unseren Grundschulen anstellen, ist nicht nur fragwürdig, es wird Kindern in keiner Weise gerecht.“
    Fazit 1: Kindgerecht? Nein!

    Fakten sagen …
    Daten des Kultusministeriums, ausgewertet von Prof. Dr. Michael Zehetleitner, zeigen ganz eindeutig, dass überdies keine Chancengerechtigkeit in Bayern besteht (Abbildung 1). Der prozentuelle Anteil der Kinder mit einer Empfehlung für das Gymnasium ist zwischen den verschiedenen Landkreisen extrem unterschiedlich. Sie reichen von 38% in Schweinfurt über 50% in Eichstätt bis zu 65% in Erlangen und 71% in Starnberg. Genauso verhält es sich mit der Realschuleignung. „Bemerkenswert ist, dass diese Unterschiede zwischen den Landkreisen stabil sind“, findet Prof. Dr. Michael Zehetleitner. „Es gibt innerhalb der Landkreise keinen wesentlichen Aufwärts- oder Abwärtstrend.“
    Fazit 2: Begabungsgerecht? Nein!

    Bildungsferne Schichten benachteiligt?
    Das Kultusministerium rechtfertigt seit Jahren, dass der bayerische Übertritt die verbindliche Empfehlung für die weiterführenden Schulen dem Schutz der bildungsfernen Schichten diene. Eine Analyse der Zahlen nach Landkreisen zeigte aber, dass dieses Ziel durch das bayerische Übertrittsverfahren nicht erreicht wird. Analysen zeigen, dass Unterschiede zwischen Landkreisen zu 75% durch verschiedene sozioökonomische Faktoren aufgeklärt werden können. Den größten Einfluss auf die Eignungsquote hat der Akademikeranteil im Landkreis: je größer der Akademikeranteil, desto größer ist der Anteil der Kinder, die eine Gymnasial- oder Realschulempfehlung haben.
    Fazit 3: Chancengerecht? Nein!

    Gesamtfazit: Das Übertrittsverfahren in Bayern ist mehr als fragwürdig und muss dringend reformiert werden!
    Im Gegensatz zu Bayern dürfen in 13 von 16 Bundesländern nach einer Schulempfehlungen oder einem Probeunterricht letztendlich die Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule ihr Kind geht. Die Erfahrung aus den anderen Bundesländern zeigt: Den Eltern das letzte Wort bei der Wahl der weiterführenden Schule zu lassen, zieht keine Bildungskatastrophe nach sich. Denn die meisten Eltern richten sich nach den unverbindlichen Schulempfehlungen der Grundschulen. In Baden-Württemberg stieg der Anteil der Schüler, die an das Gymnasium wechselten um nur 3%, nachdem 2012 der Elternwillens bei der Wahl der weiterführenden Schule freigegeben wurde.

    Wichtige Links:
    Bürgerinitiative für die Abschaffung der verbindlichen Schulempfehlung in Bayern
    Online-Petition zur Freigabe des Elternwillens beim Übertritt

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Bürgerinitiative für die Abschaffung der verbindlichen Schulempfehlung in Bayern; Vertreterinnen: Il
    Frau Ilona Zehetleitner
    Jurastraße 14
    85137 Rapperszell
    Deutschland

    fon ..: 08426-2539864
    web ..: http://uebertrittbayern.de
    email : ilona.zehetleitner@gmail.com

    Übertritt Bayern. Bürgerinitiative für die Abschaffung der verbindlichen Schulempfehlung in Bayern; Vertreterinnen: Ilona Zehetleitner, Gabriele Elsinger

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    Pressekontakt:

    Bürgerinitiative für die Abschaffung der verbindlichen Schulempfehlung in Bayern
    Frau Ilona Zehetleitner
    Jurastraße 14
    85137 Rapperszell

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    Kind-, begabungsgerechter und chancengleicher Übertritt in Bayern- von wegen!

    veröffentlicht am 2. Mai 2019 in der Rubrik Presse - News
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