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Massive Kritik an Vorschlag der Bundesratsausschüsse zur Verlängerung der Frist für die Erhebung einer Untätigkeitsklage in Einbürgerungssachen
Berlin, 4. Juli 2025 – Der Innenausschuss des Bundesrats hat in seiner Empfehlung zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts (BR-Drucksache 220/1/25 vom 30.06.2025) eine weitreichende Änderung vorgeschlagen: Künftig sollen Untätigkeitsklagen im Einbürgerungsverfahren erst nach zwölf Monaten möglich sein – bislang liegt die Frist bei drei Monaten (siehe § 75 VwGO). Die Begründung für die Fristverlängerung: Eine angeblich „massenhafte“, standardisierte Nutzung der Untätigkeitsklage durch Anwaltskanzleien belaste Verwaltungsgerichte und Behörden. Der Vorschlag will mit der Fristverlängerung den Gerichten Zeit verschaffen, um den Bearbeitungsstau in Einbürgerungsbehörden abzubauen.
Massive Kritik von Migrationsrechtsexpert*innen
Fachanwältinnen und Verwaltungsexpertinnen kritisieren den Vorschlag scharf. Statt Verwaltungsprozesse zu modernisieren und digitalisieren, werde der Rechtsschutz für Betroffene eingeschränkt – und das in einem hochsensiblen Bereich, der für die Lebensplanung vieler Migrant*innen entscheidend ist. Die verlängerte Wartezeit würde etwa Karriereentscheidungen, Familiennachzug und visafreies Reisen zusätzlich erschweren. Auch die Kostenbelastung steigt: Längere Verfahren bedeuten mehr Dokumentationspflichten, längere anwaltliche Begleitung – und mehr Unsicherheit.Stigmatisierung von Kanzleien und Antragsteller*innen
Besonders problematisch ist die Darstellung von Anwaltskanzleien als Teil des Problems. Die Ausschussbegründung beschreibt Anwaltskanzleien als „Herausforderung“, obwohl diese lediglich gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutz durchsetzen. „Dass Untätigkeitsklagen nötig sind, zeigt doch nur, wie überlastet und ineffizient die Verwaltung arbeitet“, sagt ein Sprecher einer Berliner Kanzlei für Migrationsrecht. „Wer fairen Zugang zur Staatsangehörigkeit ermöglichen will, darf nicht diejenigen kriminalisieren, die Missstände sichtbar machen.“Signal gegen Fachkräfteeinwanderung
Für Unternehmen und internationale Fachkräfte könnte die Änderung ein verheerendes Signal senden. Wer Deutschland als neuen Lebensmittelpunkt wählt, braucht Verlässlichkeit. Ein langwieriges, intransparentes Einbürgerungsverfahren gefährdet die Attraktivität des Standorts und steht im Widerspruch zur viel beschworenen Willkommenskultur.Forderung nach echter Reform statt Symptombehandlung
Die Diskussion offenbart ein strukturelles Problem: Statt Antragstellerinnen zu belasten, müsse die Politik in moderne Verwaltungsstrukturen investieren. Digitale Abläufe, verbindliche Bearbeitungszeiten und eine bürgerfreundliche Einwanderungspraxis sind aus Sicht vieler Expertinnen der einzige Weg, wie Fachkräfteeinwanderung langfristig gelingen kann.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
VISAGUARD.Berlin Rechtsanwälte
Herr Mirko Vorreuter
Mühlenstraße 8a
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Geplante Gesetzesänderung könnte Rechtsschutz für Einbürgerungsbewerber einschränken
veröffentlicht am 4. Juli 2025 in der Rubrik Presse - News
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