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Der Vorstand von US Cobalt empfiehlt seinen Aktionären, einstimmig für die Übernahme zu stimmen und wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Synergieeffekte und Vorteile hin.
Die vom angehenden kanadischen Kobaltproduzent First Cobalt (ISIN: CA3197021064 / TSX-V: FCC) übernommene US Cobalt (ISIN: CA90352L1085 / TSX-V: USCO) hat seinen Aktionären in Zusammenhang mit der am 17. Mai 2018 um 11 Uhr (Pacific Time) stattfindenden, außerordentlichen Aktionärsversammlung sein Management-Rundschreiben, die dazugehörigen Abstimmungsunterlagen sowie die Übermittlungsschreiben zugesandt.
Auf der Aktionärsversammlung, die in den Geschäftsräumen von Cassels Brock & Blackwell LLP (Suite 2200, 885 West Georgia Street, Vancouver, BC V6C 3E8) abgehalten werden soll, soll den US Cobalt-Aktionären ein Antrag zur Genehmigung der am 14. März 2018 angekündigten Übernahme gemäß einem ,Arrangement-Plan‘ unterbreitet werden, wonach First Cobalt – https://www.youtube.com/watch?v=LY4qXCoWstE – alle ausgegebenen sowie ausstehenden Aktien von US Cobalt erwerben wird. Das Umtauschverhältnis der US Cobalt-Aktionäre liegt bei 1,5. Das bedeutet, die US Cobalt-Aktionäre bekommen 1,5 First Cobalt-Aktien pro US Cobalt-Aktie, was einem Aufschlag von 61,8 % auf den Schlusskurs vom 13. März 2018, dem Tag der Veröffentlichung der Übernahme, entspricht.
Der Vorstand von US Cobalt empfiehlt seinen Aktionären, einstimmig für die Übernahme zu stimmen und wies in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Synergieeffekte und Vorteile hin. Man erhalte ein deutlich verbessertes Kapitalmarktprofil, mit einer globalen institutionellen Aktionärsbasis, einer soliden Bilanz und einem bewährten Managementteam. Werde die Transaktion genehmigt, erwarte man ihren Abschluss am oder um den 28. Mai 2018, vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung durch das Gericht, der Bewilligung durch das US-amerikanische ,Committee on Foreign Investment‘ und den üblichen behördlichen Zustimmungen, erklärte das US Cobalt-Management.
Nach Möglichkeit sollen alle US Cobalt-Aktionäre persönlich oder über einen Bevollmächtigten abstimmen.
Viele Grüße
Ihr
Jörg SchulteGemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass JS Research oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte „Small Caps“) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.
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First Cobalt informiert über den Stand der Übername von US Cobalt
veröffentlicht am 20. April 2018 in der Rubrik Presse - News
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