-
Das Corona-Virus namens SARS-COV-2 beschert uns derzeit Schlagzeilen und Gesprächsstoff. Hier ein kurzer Überblick über Erstattungsansprüche und Entschädigungen im Kampf gegen Corona-Infektionen.
1. Arbeitnehmer, die am Corona-Virus erkrankt sind, bekommen bis zur Dauer von sechs Wochen ihren Lohn von Arbeitgeber fortbezahlt, siehe § 3 EntgFG.
2. Gesunde Arbeitnehmer, die von einem behördlich verhängten Beschäftigungsverbot bzw. einer Quarantänemaßnahme betroffen sind, haben gemäß § 56 Abs. 1 IfSG (Infektionsschutzgesetz) Anspruch auf eine Entschädigungsleistung des zuständigen Gesundheitsamtes. Für die Auszahlung ist der Arbeitgeber zuständig.
Achtung: Die Entschädigung muss innerhalb von drei Monaten nach Verhängung des Beschäftigungsverbotes beantragt werden!
3. Arbeitnehmer, deren Kinder infolge einer seuchenbedingten Schließung von Kita oder Schule zuhause betreut werden müssen, sollten mit ihrem Arbeitgeber eine Vereinbarung über (unbezahlten) Urlaub bzw. Home-Office treffen. Unter Umständen steht diesen Eltern auch ein Lohnanspruch zu, weil sie „vorübergehend verhindert“ sind, siehe § 616 BGB.
4. Selbstständige (Ärzte, Anwälte, usw.) deren Betrieb von einem behördlichen Beschäftigungsverbot bzw. einer Quarantänemaßnahme betroffen ist, haben einen Anspruch auf Entschädigung. Dies ergibt sich aus § 56 Abs. 4 IfSG (Infektionsschutzgesetz). Die Zahlung beträgt ein Zwölftel des Arbeitseinkommens des Selbstständigen, das in dem Jahr vor der Quarantäne erzielt wurde. Außerdem kann Ersatz für die weiterlaufenden und nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang beansprucht werden.
5. Betriebe, die Corona-bedingt keinen Nachschub an Produktionsmitteln mehr bekommen, können bei der zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen.
6. Dienstreisen dürfen Arbeitgeber nur dann anordnen, wenn für die betroffene Region, in die der Arbeitnehmer entsandt werden soll, keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in Berlin vorliegt. Das Auswärtige Amt ist erreichbar unter der Telefonnummer 030/18170.
7. Empfänger von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), die nicht genügend Geld haben, sich den empfohlenen „persönlichen, ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln“ (siehe Zivilschutzkonzept der Bundesregierung für Not- und Seuchenfälle) anzulegen, haben leider grundsätzlich keinen zusätzlichen Leistungsanspruch auf Anschaffung eines sog. Notvorrates, siehe Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 31.05.2017, Az.: S 11 AS 808/17.
Und, zu guter Letzt: Von Konsum von Wildtierfleisch, das auf chinesischen Märkten gehandelt wurde (wohl die Quelle des SARS-COV-2-Virus) ist generell abzuraten. Allerdings ist nicht anzunehmen, dass das Fleisch von Schildkröten, Schlangen und Pfauen in deutschen Restaurants überhaupt angeboten wird.
Fragen zu Erstattungsansprüchen und Entschädigung im Arbeitsrecht beantwortet Ihnen gerne die Kanzlei Reissner, Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg. Bleiben Sie gesund!
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburg
Deutschlandfon ..: 0821 9079797
fax ..: 0821 3433665
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
– Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
– Eherecht, Ehevertrag und Familienrecht,
– Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
– Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
– Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
– Mietrecht für Mieter und Vermieter,
– Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
– Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
– Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht in vielen Branchen.Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.
Die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen betreuen Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften.
Prägend für jeden Anwalt und jede Anwältin dieser Kanzlei sind das persönliche Verhältnis zu den Mandanten, großes Engagement und hohe Einsatzbereitschaft für die Rechte und Interessen der Mandanten.
Sich im Recht fühlen, nützt oft wenig. Recht bekommen, darauf kommt es an. Mit diesem Ziel den privaten und gewerblichen Mandanten dafür ein guter Anwalt zu sein – darauf haben sich die Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg verpflichtet.
Impressum siehe: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de/impressum/
Pressekontakt:
Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
Herr Rechtsanwalt Udo Reissner
Schaezlerstraße 13 1/2
86150 Augsburgfon ..: 0821 9079797
web ..: https://rechtsanwaelte-augsburg-starnberg.de
email : augsburg@reissner-ernst.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloggen-Informieren.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Bares und Wahres – Arbeitsrecht und Schadensersatz rund um die Corona-Pandemie
veröffentlicht am 19. März 2020 in der Rubrik Presse - News
Content wurde auf Bloggen Informieren 90 x angesehen • Content-ID 62842
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Bares und Wahres – Arbeitsrecht und Schadensersatz rund um die Corona-Pandemie
Lesezeit dieser Info ca. 2 Minuten, 40 Sekunden
Info-ID 62842
suchen auf bloggen informieren
News bloggen – Leser informieren
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Web (online PR). Werdenn Sie Blogger. Berichten Sie was für News es bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite. Beitäge vom Portal "Connektar" werden auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge
- Die häufigsten Weinfehler, wie man sie erkennt und welche Ursachen sie haben
- Wie wäre es zur Abwechslung mit einer umweltfreundlichen Entsorgung Ihrer Computer?
- thalest group AG: Neuer Standard für nachhaltiges, rentables Investment und „Spillover-Effekt“ auf das Umland
- Siebdruck auf Metall – Tipps für hochwertige Metallbeschriftungen
- Entdecken Sie die Kraft und Zuverlässigkeit des Seitenkanalverdichters K04MS von FPZ S.p.A.
- Innocan Pharma leitet FDA-Zulassungsverfahren für Liposomen-Injektionstherapie gegen chronische Schmerzen ein
- Edelmetall Report 2024: Neue und relevante Informationen zum Download
- Medigene AG führt Bezugsrechtskapitalerhöhung mit Backstop-Vereinbarung durch
- Tipps zum Earth Day: Ressourcenschonung mit sammelstellensuche.de
- Wir bieten Ihrem Unternehmen die perfekte Speichermedium-Vernichtung in ganz Echternach (Luxembourg) an.
bloggen informieren – Archiv
erfolgreicher PR-Arbeit – bloggen