• Das überraschend deutliche EuGH-Urteil vom 26.03.2020 eröffnet Diesel-Skandal geschädigten Autobesitzern die Möglichkeit einer vergleichsweise schnellen und kostengünstigen Diesel-Entschädigung.

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    Vom Dieselskandal geplagte Autobesitzer haben oftmals schon von ihm gehört: Dem viel beschriebenen „Widerrufs-Joker“.  In einer sensationellen Entscheidung vom 26.03.2020 (Az. C-66/19) zum Widerrufsrecht geht der Europäische Gerichtshof (EuGH) noch weiter und hat einen Großteil der deutschen Verbraucherkredite ins Wanken gebracht: Die Entscheidung eröffnet den deutschen Verbrauchern die Möglichkeit, annähernd alle Pkw-Finanzierungen und Leasingverträge, die seit dem 11.06.2010 geschlossen wurden, auch heute noch zu widerrufen. Sozusagen  ein Königsweg zur Diesel-Entschädigung.

    Die Luxemburger Richter widersprechen damit der verbraucherunfreundlichen Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) und treffen damit insbesondere die Banken- und Autobranche in Zeiten der Ausbreitung des Corona-Virus empfindlich.

    Die Entscheidung des EuGH kann all den Verbrauchern, die bislang einen Widerruf ihres Kreditvertrags gescheut haben, Mut machen. Sie wird nämlich die bisherige Praxis der obergerichtlichen Rechtsprechung aller Erwartung nach auf den Kopf stellen:

    Der EuGH hat eine Formulierung als unzureichend angesehen, die so oder ähnlich nahezu ausnahmslos in allen Verbraucherdarlehensverträgen, die ab dem 11.06.2010 geschlossen wurden, zu finden sind. Zwar hatte der EuGH auf Vorlage des Landgerichts Saarbrücken über einen Immobiliendarlehensvertrag – also einen Kreditvertrag über die Finanzierung einer Immobilie – zu entscheiden. Der beanstandete Passus innerhalb der Widerrufsinformationen findet sich aber nahezu identisch in den aller meisten Kredit- und Darlehensverträgen, die Banken mit Verbrauchern abgeschlossen haben.

    Diesel-Fahrer sollten diese willkommene Chance kurzfristig wahrnehmen.

    Kredit- und Leasingnehmer können alte Verträge in den allermeisten Fällen auch heute noch widerrufen. Im Erfolgsfall muss die Bank bisherige gezahlte Zinsen Tilgungsraten und die Anzahlung vollständig zurückerstatten, die Kunden müssen im Gegenzug das Auto zurückgeben. In vielen Fällen müssen Kunden unter bestimmten Voraussetzungen noch nicht einmal einen Ausgleich für den Wertverlust oder eine Entschädigung für die mit dem Auto gefahrenen Kilometer bezahlen. Nur die Kreditzinsen bekämen sie nicht zurück. So einfach kann jetzt die Diesel-Entschädigung werden.

    Rechtsschutzversicherung deckt Kostenrisiko.

    Die meisten Verkehrsrechtsschutzversicherungen stellen ihre Kunden übrigens vom Kostenrisiko frei und übernehmen die Kostendeckung – vorausgesetzt, der Versicherungsvertrag bestand bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs.

    In einem ersten Schritt sollten betroffene Verbraucher demnach prüfen lassen, ob ihre Verträge von dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs betroffen sind und welche Möglichkeiten konkret bestehen. Nach der Erfahrung wird zwar nicht damit zu rechnen sein, dass die Kreditinstitute den Widerruf der Kunden sofort anerkennen, insbesondere dann, wenn die Kunden selbst den Widerruf ohne anwaltliche Unterstützung erklären. Nach der Entscheidung des EuGH sind die Chancen von Verbrauchern, sich für den Diesel-Kauf auf diese Weise zu entschädigen,  jedoch nunmehr deutlich gestiegen und so gut, wie selten zuvor.

    Für Verbraucher, die bislang noch gezögert haben, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, ist jetzt der Moment gekommen, um zu handeln!

    Mit dem Urteil des EuGH ist der Widerrufsjoker wieder und noch stärker, als zuvor zu vollem Leben erwacht:

    ? Kaum mehr an den Mann zu bringende Diesel-Pkws können mit lukrativer Berechnung des Werts der Nutzung abgestoßen werden.

    ? Ehemals teure Baukredite kosten aktuell nur noch unter 1 % Zinsen anstatt noch vor einiger Zeit z.B. plus / minus 4% Prozent. Über mehrere Jahre gerechnet beträgt der Unterschied häufig mehrere tausend Euro.

    Günstiger als Diesel-Entschädigung per VW-Musterfeststellungsklage.

    Besitzer von Diesel-Pkws, die ab dem 11.06.2014 ihren Pkw-Leasingvertrag oder einen finanzierten Pkw-Kauf (Auto-Kredit-Vertrag) geschlossen haben, haben gute Karten: Der Widerruf des Kreditvertrags bzw. des Leasingvertrags bringt ihnen in vielen Fällen eine größere Entschädigung, als aktuell bei den allermeisten Gerichten an Schadensersatz vom Hersteller zu bekommen ist.

    Weitere Informationen von Rechtsanwalt Udo Reissner, Fachanwalt für Verkehrsrecht und ADAC-Vertragsanwalt, Partner der überregional tätigen Kanzlei der Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen – Augsburg / Starnberg
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    Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Kanzlei Reissner Ernst & Kollegen in Augsburg und Starnberg stehen als Anwalt, Fachanwalt, ADAC-Vertragsanwalt, Strafverteidiger oder Scheidungsanwalt für Kompetenz und Qualität auf vielen Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere die Interessenschwerpunkte
    – Strafrecht und Strafverteidigung, Strafverteidiger-Notdienst (7 Tage / 24 Stunden)
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    – Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren,
    – Erbrecht, Erbvertrag, vorweggenommene Erbfolge, Todesfallverfügungen,
    – Betreuungsrecht, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung,
    – Mietrecht für Mieter und Vermieter,
    – Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht,
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    Zur oftmals vernünftigeren und kostengünstigeren Beilegung von Auseinandersetzungen bietet die Kanzlei professionelle Mediation an, beispielsweise in Familienstreitfällen und bei geschäftlichen Meinungsverschiedenheiten.

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    Hammer-Urteil des EuGH – Jetzt sticht der „Widerrufs-Joker“ und bereitet einer Diesel-Entschädigung den Weg

    veröffentlicht am 9. April 2020 in der Rubrik Presse - News
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