-
DGHS weist anlässlich TV-Ausstrahlung auf Vorsorge (Notfall-Ausweis) hin
Aus Anlass der Ausstrahlung des ZDF-Fernsehfilms „Bring mich nach Hause“ (Montag, 25.10.2021, 20.15 Uhr) weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V. darauf hin, dass Mediziner bei einer Behandlung nicht einwilligungsfähiger Menschen, z. B. bei Wachkoma, auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung dem mutmaßlichen Willen des Patienten verpflichtet sind. „Es müsste sich längst herumgesprochen haben, dass Ärztinnen und Ärzte eine Behandlung nicht weiterführen dürfen, wenn der Betroffene damit nicht einverstanden wäre. Selbst wenn Notärzte zunächst wiederbeleben, muss zeitnah gemeinsam mit dem Betreuer oder Bevollmächtigten geprüft werden, ob eine längerfristige Beatmung angezeigt ist. Falls nein, muss die Beatmung zügig beendet werden, selbst wenn dafür ein aktives Tun wie das Ausschalten einer entsprechenden Maschine nötig ist“, betont DGHS-Präsident RA Prof. Robert Roßbruch. Gleiches gilt für eine künstliche Ernährung einschließlich Flüssigkeitszufuhr. In beiden Fällen handelt es sich um eine Form der passiven Sterbehilfe. Sofern dies dem (mutmaßlichen) Willen des Patienten entspricht, haben Ärztinnen und Ärzte keinerlei strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten. Roßbruch: „Eine künstliche Beatmung über mehrere Wochen oder gar Jahre ist Körperverletzung.“ Immer wieder steht die Patientenschutzorganisation DGHS ihren Mitgliedern in solchen Konstellationen mit juristischem Rat zur Seite.
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2010 (Fall Wolfgang Putz), dessen dramatische Vorgeschichte dem Film als Vorbild diente, ist der Behandlungsabbruch eindeutig im Sinne des Selbstbestimmungsrechts geregelt. Zur Absicherung empfiehlt Roßbruch, frühzeitig eine detaillierte Patientenverfügung in Schriftform abzufassen. Die DGHS hilft individuell bei der Erstellung, prüft die ausgefüllte Verfügung nochmals und hinterlegt das Schriftstück im Volltext.
Über einen passwortgeschützten sicheren eigens zu beantragenden Online-Abruf (Daten auf einem Notfall-Ausweis oder über einen Notfall-QR-Code) kann die Patientenverfügung mit allen Details übers Internet von einem Arzt oder einer stationären /ambulanten Pflegeeinrichtung ein-gesehen werden, so dass keine wertvolle Zeit verloren geht. Roßbruch: „Eine Notlage wie im Film kann jedem passieren. Wer sich rechtzeitig Gedanken macht, kann seine Angehörigen und sich selbst besser schützen.“ www.dghs.de
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Frau Claudia Wiedenmann M. A.
Kronenstr. 4
10177 Berlin
Deutschlandfon ..: 0 30/2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.dePressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
10117 Berlinfon ..: 0 30/21 22 23 37-22
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloggen-Informieren.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Frühzeitig eine Patientenverfügung abfassen!
veröffentlicht am 22. Oktober 2021 in der Rubrik Presse - News
Content wurde auf Bloggen Informieren 22 x angesehen • Content-ID 84262
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Frühzeitig eine Patientenverfügung abfassen!
Lesezeit dieser Info ca. 1 Minuten, 38 Sekunden
Info-ID 84262
suchen auf bloggen informieren
News bloggen – Leser informieren
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Web (online PR). Werdenn Sie Blogger. Berichten Sie was für News es bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite. Beitäge vom Portal "Connektar" werden auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge
- Die große Spielturm Oster-Aktion bei Gardorello
- Der deutsche Immobilienmarkt auf Tiefststand? – Wie geht es weiter? – Immobilienökonomie-Podcast
- Von fossilen Brennstoffen zu sauberer Energie – mit Uran
- Der Goldpreis besitzt einen starken Trend nach oben
- Webdesign München
- Karbon-X und Drax Group gehen Partnerschaft für einen bedeutenden Fortschritt auf dem Carbon-Removal-Markt ein
- Immobilienmakler Köln Porz: KIC Immobilien ist Ihr vertrauenswürdiger Partner für Immobilien
- Horse Vitality Company : Hochwertiges Pferdefutter für die optimale Gesundheit Ihrer Vierbeiner
- HEALWELL AI gibt Finanzergebnisse für 4. Quartal und Geschäftsjahr 2023 bekannt
- Die neue TrendMiner-Version 2024.R1 bietet neue Event-Analytics-Funktionen zur Steigerung der betrieblichen Flexibilität und Rentabilität
bloggen informieren – Archiv
erfolgreicher PR-Arbeit – bloggen