• 6. JULI 2022

    – Die Klageerwiderung für das laufende Schiedsverfahren gegen Polen wurde mit einer revidierten Schadenersatzklage in Höhe von 737 Millionen GBP (1,3 Milliarden AUD bzw. 4,0 Milliarden PLN) eingereicht, die von externen Sachverständigen erstellt wurde.

    – Die Klage beinhaltet eine aktualisierte Bewertung des Werts der entgangenen Gewinne von GreenX und des Schadens in Zusammenhang mit den Minen Jan Karski und Debiensko sowie der angelaufenen Zinsen in Zusammenhang mit etwaigen Schäden.

    – Die nächsten Schritte im Schiedsverfahren bestehen darin, dass Polen seinen endgültigen Schriftsatz beim Schiedsgericht einreicht (die Gegenerwiderung), gefolgt von einer Anhörung, die vor dem Schiedsgericht stattfinden wird.

    – Die Klage gegen Polen wird fortgesetzt,
    o um vorzubringen, dass Polen seine Verpflichtungen gemäß den ECT- und BIT-Verträgen durch seine Handlungen zur Blockierung der Entwicklung der unternehmenseigenen Minen Jan Karski und Debiensko in Polen verletzt hat;
    o um vorzubringen, dass die Maßnahmen Polens GreenX um den gesamten Wert seiner Investitionen in Polen gebracht haben.

    – Die Klage des Unternehmens wird mittels eines etablierten und durchsetzbaren rechtlichen Rahmens gemäß den Bestimmungen der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) durchgeführt.

    – Das Unternehmen ist ausreichend kapitalkräftig, um die Klage durchzuführen, da eine Vereinbarung über die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten (Litigation Funding Agreement, LFA) in Höhe von 12,3 Millionen USD besteht, die zurzeit in Anspruch genommen wird, um die Kosten für Anwälte, Gerichte und externe Sachverständige sowie bestimmte Betriebskosten in Zusammenhang mit der Klage zu decken.

    GreenX Metals Limited (GreenX oder das Unternehmen) freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen im Rahmen der laufenden internationalen Schiedsklage (die Klage) gegen die Republik Polen gemäß dem Energiechartervertrag (ECT) und dem bilateralen Investitionsvertrag zwischen Australien und Polen (BIT) (zusammen die Verträge) nun seine Klageerwiderung im BIT-Schiedsverfahren eingereicht hat. Dies ist die letzte wesentliche Einreichung, die GreenX im Rahmen des BIT-Schiedsverfahrens durchführen wird, während die nächsten Schritte die Durchführung der letzten Einreichung durch Polen (die Gegenerwiderung) und die anschließende Anhörung vor dem Schiedsgericht sind. Anhand revidierter externer Berichte von Sachverständigen als Antwort auf die Klageerwiderung Polens fordert GreenX nun Schadenersatz in Höhe von 737 Millionen GBP (umgerechnet 1,3 Milliarden AUD bzw. 4,0 Milliarden PLN).

    Herr Stoikovich, Chief Executive Officer von GreenX Metals, sagte: Die Klage schreitet zügig voran, nachdem das Unternehmen seine Klageerwiderung im BIT-Schiedsverfahren eingereicht hat, die eine revidierte Bewertung des Schadens enthält. Der vom Unternehmen geforderte Schadenersatz beläuft sich nach einer Aktualisierung, die von externen Sachverständigen erstellt wurde, auf 737 Millionen GBP. Das Managementteam von GreenX arbeitet weiterhin mit seinem Rechtsberater und einer Reihe von externen Experten an der Durchführung der Klage.

    Diese Pressemitteilung wurde von CEO Ben Stoikovich zur Veröffentlichung genehmigt.

    DETAILS DER KLAGE

    Die Klage des Unternehmens gegen die Republik Polen wird mittels eines etablierten und durchsetzbaren rechtlichen Rahmens verfolgt, wobei GreenX und Polen vereinbart haben, die UNCITRAL-Bestimmungen auf das Verfahren anzuwenden.

    Sowohl das BIT- als auch das ECT-Klagegericht haben sich konstituiert, und beide Klagen wurden beim Ständigen Schiedsgerichtshof in Den Haag registriert. Die BIT- und ECT-Klageverfahren schreiten zügig voran, wobei das Unternehmen nun eine revidierte Schadenersatzklage gegen Polen in Höhe von 737 Millionen GBP (1,3 Milliarden AUD bzw. 4,0 Milliarden PLN) beim Schiedsgericht eingereicht hat, die eine revidierte Bewertung des Werts der entgangenen Gewinne und Schäden von GreenX in Zusammenhang mit den Minen Jan Karski und Debiensko sowie angelaufene Zinsen in Zusammenhang mit etwaigen Schäden beinhaltet. Die Schadenersatzklage wurde von externen Sachverständigen bewertet, die von GreenX eigens zu den Zwecken der Klage ernannt wurden.

    Im Juli 2020 gab das Unternehmen bekannt, dass es mit Litigation Capital Management (LCM) einen Kreditrahmen in Höhe von 12,3 Millionen USD abgeschlossen hat. Die Fazilität wird zurzeit in Anspruch genommen, um die Kosten für Rechtsberatung, Gerichtsverfahren und externe Sachverständige sowie bestimmte Betriebskosten in Zusammenhang mit der Klage zu decken.

    Im September 2020 gab GreenX bekannt, dass es mit der Zustellung der Schiedsbescheide gegen die Republik Polen formell mit der Klage begonnen hat. Im Juni 2021 gab GreenX bekannt, dass es seine Klageschrift im BIT-Schiedsverfahren formell eingereicht hat, einschließlich der ersten bewerteten Schadenersatzklage. Die Klageerwiderung des Unternehmens, die letzte wesentliche Einreichung des Unternehmens für das BIT-Schiedsverfahren, wurde nun eingereicht. Die Klageerwiderung behandelt unterschiedliche Punkte, die von der Republik Polen in ihrer Klageerwiderung vorgebracht wurden. Die Klageerwiderung enthält auch eine Neubewertung der Schadenersatzklage anhand der Antworten auf die Klageschrift Polens.

    GreenX behauptet, dass die Republik Polen gegen ihre Verpflichtungen aus den geltenden Verträgen verstoßen hat, indem sie die Erschließung der Minen Jan Karski und Debiensko in Polen blockiert hat, wodurch GreenX faktisch um den gesamten Wert seiner Investitionen in Polen gebracht wurde.

    Im Februar 2019 teilte GreenX der polnischen Regierung formell mit, dass es einen Investitionsstreit zwischen GreenX und der polnischen Regierung gibt. Die Benachrichtigung von GreenX forderte sofortige Verhandlungen mit der Regierung, um den Streit einvernehmlich beizulegen, und wies auf das Recht von GreenX hin, den Streit einem internationalen Schiedsverfahren zu unterwerfen, falls der Streit nicht einvernehmlich beigelegt werden kann. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts ist es zu keiner gütlichen Beilegung des Streits gekommen, da die polnische Regierung es abgelehnt hat, sich an den Gesprächen über den Streit zu beteiligen, und das Unternehmen dementsprechend seine Klage wie oben beschrieben formell weiterverfolgt hat.

    Der Investitionsstreit zwischen GreenX und der Republik Polen ist nicht einzigartig, denn die internationalen Medien berichten weithin, dass sich das politische Umfeld und das Investitionsklima in Polen seit dem Regierungswechsel im Jahr 2015 verschlechtert haben. Infolgedessen gibt es eine beträchtliche Anzahl von internationalen Schiedsverfahren gegen Polen im Rohstoff- und Energiesektor mit Schadenersatzklagen in Höhe von 120 Millionen bis über 1,3 Milliarden USD, einschließlich Lumina Copper (Kupfer) und InvEnergy (Windparks).

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Fortschritts der Klage.

    VEREINFACHTER FORTSCHRITT DER KLAGE:
    GRX_220706_DEPRCOM.001

    Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    GreenX Metals Limited
    Ben Stoikovich
    Unit 3C, 38 Jermyn Street
    SW1Y 6DN London
    Großbritanien

    email : info@greenxmetals.com

    Pressekontakt:

    GreenX Metals Limited
    Ben Stoikovich
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    GreenX reicht Klageerwiderung in Höhe von 737 Mio. GBP (umgerechnet 1,3 Mrd. AUS bzw. 4,0 Mrd. PLN) für revidierte Schadenersatzklage gegen Polen ein

    veröffentlicht am 6. Juli 2022 in der Rubrik Presse - News
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