-
BGH-Urteil zum „Leben als Schaden“
Die Entscheidung des Sechsten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 2. April 2019 setzt in ihrer Urteilsbegründung ein fatales Zeichen in Richtung Ärzteschaft. Sie konterkariert eine seit nun-mehr 30 Jahren gefestigte Rechtsprechung. „Die Entwicklung des Medizinrechts wird geradezu auf den Kopf gestellt“, so der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS e. V.) Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher.
Der BGH kassierte eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes München, nach der der hinterbliebene Sohn eines verstorbenen Patienten Schmerzensgeld in Höhe von 40 000 EUR wegen Verletzung der Auf-klärungspflicht zugesprochen bekam. Die künstliche Ernährung des verstorbenen Mannes sei eine sinnlose Lebensverlängerung von mindestens 9 Jahren gewesen, die durch den Hausarzt hätte beendet werden müssen – durch das Zulassen des Sterbens.
Die Entscheidung des BGH, nun doch dem Arzt Recht zu geben, mag diskutabel sein, zumal weder eine Patientenverfügung vorlag, noch der eindeutige Willen des Patienten bezüglich der Magensonde. Die Urteilsbegründung jedoch ist höchst bedenklich und lässt die Entscheidung als regelrechtes Fehl-urteil dastehen: „Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltenswür-dig“, so der BGH.
Es ging aber in dem hier entschiedenen Fall nicht um die Verlängerung des Lebens schlechthin, son-dern um eine damit einhergehende Verlängerung des Leidens, mithin um eine Entscheidung, die sich nicht am Wohl des Patienten, sondern ausschließlich an der physischen Verlängerung seines Lebens orientiert hat. „Die Ärzteschaft könnte dies so verstehen, dass man, wenn man das Leben eines Men-schen nur rein physisch verlängert, immer auf der richtigen Seite ist. Es gibt jedoch kein ethisches Prinzip, menschliches Leben unabhängig vom Wohl des Patienten zu erhalten“, kommentiert Prof. Robert Roßbruch, Vizepräsident der DGHS und Honorarprofessor für Gesundheits- und Pflegerecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes.
Eine ärztliche Behandlung hat den Zweck, dem Patienten etwas Gutes zu tun. „Es ist sogar ein malum, wenn der Patient das Weiterleben mit schwerem Leiden bezahlt. Auch wenn die Bedenken verständ-lich sind, dieses malum in Geldwert auszudrücken – es ist ein beträchtlicher immaterieller Schaden, der dem Patienten zugefügt wird“, so Birnbacher.
Medizinrechtler Wolfgang Putz hat angekündigt, gegen die Entscheidung des BGH Verfassungsbe-schwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen.
dghsVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
DGHS e. V.
Frau Claudia Wiedenmann
Kronenstraße 4
10117 Berlin
Deutschlandfon ..: 0 30/21 22 23 37-0
web ..: http://www.dghs.de
email : info@dghs.deDie Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutz-organisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürgerrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass die unantastbare Würde des Menschen auch im Sterben gewahrt bleibt. DGHS – Mein Weg. Mein Wille.
Pressekontakt:
DGHS e. V.
Herr Oliver Kirpal
Kronenstraße 4
10117 berlinfon ..: 0 30/21 22 23 37-0
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloggen-Informieren.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
30 Jahre Medizinrecht auf den Kopf gestellt
veröffentlicht am 23. Mai 2019 in der Rubrik Presse - News
Content wurde auf Bloggen Informieren 99 x angesehen • Content-ID 54328
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
30 Jahre Medizinrecht auf den Kopf gestellt
Lesezeit dieser Info ca. 1 Minuten, 54 Sekunden
Info-ID 54328
suchen auf bloggen informieren
News bloggen – Leser informieren
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Web (online PR). Werdenn Sie Blogger. Berichten Sie was für News es bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite. Beitäge vom Portal "Connektar" werden auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge
- Vizsla Silver meldet weitere hochgradige Abschnitte und verfeinerte Interpretationen für La Luisa
- Schnupperkurse zum Thema Innovation in der Schreibwarenbranche
- Heliostar meldet Absichtserklärung für eine goldgebundene Kreditfazilität in Höhe von 20 Millionen USD zur Weiterentwicklung der Lagerstätte Ana Paula
- Granada Gold Mine stößt bei den letzten auf Gold abzielenden Tiefenbohrungen auf eine 177 Meter mächtige Mineralisierungszone mit massiven kritischen Metallen
- 500.000 $ Kapitalerhöhung
- Ningbo Drehkreuz Südgebiet Entwicklungsplanung und Kerngebiet Städtebauwettbewerb beginnt
- First Majestic gibt Finanzergebnisse für das 1. Quartal 2024 und Ausschüttung einer Quartalsdividende bekannt
- Psychotherapeuten bieten Bundesregierung Hilfe bei Suizidprävention an
- Gewinnen Sie eine Segelreise im Wert von über 5000 Euro beim Orca Segelreisen Gewinnspiel
- smow Pop-up im Leipziger Grassimuseum: Stuhlikonen zum (Be)Sitzen, eine Hommage an 150 Jahre Designinnovation
bloggen informieren – Archiv
erfolgreicher PR-Arbeit – bloggen