-
Das Bundesverfassungsgericht erhält die Möglichkeit, zu prüfen, ob und inwieweit das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung mit dem Grundgesetz vereinbar ist
Die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) unterstützten und von DGHS-Vizepräsident RA Prof. Robert Roßbruch vertretenen Kläger leiden an gravierenden Erkrankungen und deren Folgen. Sie begehren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung. Das BfArM hatte die Anträge der Kläger auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis abgelehnt. Dagegen richten sich die Klagen. Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln hat nun zur Überraschung aller Beteiligten am 19.11.2019 im Anschluss an die mündliche Verhandlung einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht getroffen. Danach ruhen die Klageverfahren, und das Bundesverfassungsgericht erhält die Möglichkeit, zu prüfen, ob und inwieweit das generelle Verbot des Erwerbs von Betäubungsmitteln zur Selbsttötung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Verwaltungsgericht Köln ist mit den Klägern der Auffassung, dass ein generelles Verbot des Erwerbs auch für schwerkranke Menschen in einer existenziellen Notlage nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die staatliche Schutzpflicht für das Leben könne, so das Verwaltungsgericht, in begründeten Einzelfällen hinter das Recht des Einzelnen auf einen frei verantworteten Suizid zurücktreten. Damit schließt sich das Verwaltungsgericht Köln im Wesentlichen der Argumentation der von der DGHS unterstützten Kläger an.
Die DGHS begrüßt die Entscheidung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln. Sie übertrifft in ihren möglichen verfassungsrechtlichen, betäubungsmittelrechtlichen und rechtspolitischen Konsequenzen sogar ein obsiegendes erstinstanzliches Urteil. Denn „es besteht nun erstmalig in diesem Land die Chance – und daher kann der Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Köln nicht hoch genug bewertet werden – auch die als unüberwindlich angesehene Festungsmauer des Betäubungsmittelgesetzes durch eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Fall zu bringen und auch hier eine Liberalisierung im Sinne der schwer und unheilbar erkrankten Suizidwilligen herbeizuführen“, so der Verfahrensbevollmächtigte Prof. Robert Roßbruch.Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e. V.
Frau Claudia Wiedenmann M. A.
Kronenstr. 4
10177 Berlin
Deutschlandfon ..: 0 30/2 12 22 33 70
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.dePressekontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V.
Frau Wega Wetzel M. A.
Kronenstr. 4
10117 Berlinfon ..: 0 30/21 22 23 37-22
web ..: http://www.dghs.de
email : presse@dghs.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloggen-Informieren.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.
Verwaltungsgericht Köln ruft BVerfG an: DGHS hofft auf Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes
veröffentlicht am 20. November 2019 in der Rubrik Presse - News
Content wurde auf Bloggen Informieren 103 x angesehen • Content-ID 59505
Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet:
Verwaltungsgericht Köln ruft BVerfG an: DGHS hofft auf Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes
Lesezeit dieser Info ca. 1 Minuten, 35 Sekunden
Info-ID 59505
suchen auf bloggen informieren
News bloggen – Leser informieren
Betreiben Sie Öffentlichkeitsarbeit im Web (online PR). Werdenn Sie Blogger. Berichten Sie was für News es bei Ihnen gibt. Das schafft Traffic auf die eigene Seite. Beitäge vom Portal "Connektar" werden auch auf diesem Portal erscheinen.
neuste Beiträge
- GreenRealm UAB revolutioniert den Markt mit einer einzigartigen Fusion aus Wallet und Fiat Bank
- RankingReport 03-20240506 (Images / Keyword RankensteinSEO) zum RankensteinSEO-Contest von Agenturtipp.de!
- Co2Coin glänzt mit konstantem Kursanstieg für eine nachhaltige Zukunft
- Gold – ein wirkungsvoller Diversifikator
- S+P Samson: Experte für industrielle Kennzeichnung und RFID-Technologie
- HanseWerk: SH Netz investiert in der Gemeinde Nordhastedt rund 55.000 Euro in fernsteuerbare Ortsnetzstation
- Stefan Kühn analysiert: Die wachsende Schuldenlast und ihre Auswirkungen auf die US-Wirtschaft
- Ernennung eines unabhängigen nicht-geschäftsführenden Direktors (INED)
- Momcozy startet das Momcozy-Dorf im Vorfeld des Muttertags.
- Revolution im Suchverhalten: Künstliche Intelligenz als neuer Wegweiser für Dienstleistungen und Firmen
bloggen informieren – Archiv
erfolgreicher PR-Arbeit – bloggen