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NUC darf nach Patentrechtsverletzung keine „Kuvings“-Entsafter mehr in Europa verkaufen
– Urteil des Gerichts in Mannheim reiht sich ein in vorherige juristische Entscheidungen in Südkorea und den USA– Hurom-CEO Jaewon Kim „Dieses Urteil bestätigt nachdrücklich die technologische Führungsrolle von Hurom auf der globalen Bühne.
Hurom, globaler Pionier im Bereich der Slow Juicer und Erfinder des weltweit ersten vertikalen Entsafters, hat vor dem Europäischen Patentgericht (EPG) einen wichtigen juristischen Sieg gegen NUC, den Hersteller der „Kuvings“-Entsafterlinie, erzielt. Am 11. März 2025 entschied die Regionalabteilung des EPG in Mannheim, dass Wettbewerber NUC – einschließlich seines koreanischen Hauptsitzes, seiner europäischen Tochtergesellschaft und des Vertriebspartners Warmcook – das europäische Patent (EP2028981) von Hurom verletzt hatte. Konsequenz: Künftig ist es NUC untersagt, seine Entsafter in Europa zu verkaufen. Bei Zuwiderhandlungen droht eine Geldstrafe von 2.000 Euro pro verkauftes Gerät. Das Urteil trägt das Aktenzeichen PR_ACT_17336/2024, PR_ACT_17365/2024.
Das EPG ist ein übernationales Gericht, das es Inhabern von Einheitspatenten und von europäischen Patenten erlaubt, ihre Patente durchzusetzen, und Dritten, einen Widerruf der Patente in allen derzeit 18 EU-Mitgliedstaaten zu erwirken, die das EPG-Übereinkommen bis dato ratifiziert haben.
Die Richter in Mannheim verfügten außerdem, dass NUC Hurom für bereits entstandene Verluste entschädigen und alle Prozesskosten übernehmen muss. Außerdem müssen alle bereits auf dem Markt vertriebenen, rechtsverletzenden Produkte zurückgerufen sowie anschließend vernichtet werden. Das betrifft vor allem den Entsafter „Kuvings AUTO10“.
Urteil stärkt Huroms Position als Erfinder der vertikalen Entsaftungstechnologie
Das Urteil von Mitte März unterstreicht bereits frühere juristische Siege von Hurom in Südkorea und den Vereinigten Staaten. Es stärkt damit die Position des Unternehmens als Erfinder der vertikalen Entsaftungstechnologie weiter. Im Dezember 2024 gelangte die koreanische Handelskommission zu der Überzeugung, dass NUC die Patente von Hurom verletzt und unlautere Handelspraktiken angewandt hatte. Die Folge: eine Abhilfeverfügung sowie eine Geldstrafe. Das Amazon-Patentbewertungsverfahren Amazon Patent Evaluation Express (APEX) konstatierte bereits im Juli vergangenen Jahres (APEX-ID: 15060613361) die Patentverletzung durch NUC. In der Folge mussten mehrere Entsaftermodelle der Marke „Kuvings“ vom US-Markt genommen werden.
Hurom-CEO Jaewon Kim kommentiert den neuerlichen juristischen Sieg vor dem Einheitlichen Patentgericht so: „Dieses Urteil bestätigt nachdrücklich die technologische Führungsrolle von Hurom auf der globalen Bühne. Wir werden weiterhin entschieden gegen rücksichtslose Patentverletzungen und billige Nachahmungen vorgehen, die unsere Mission der Förderung der Gesundheit durch den Verzehr von Obst und Gemüse gefährden.“
Hurom-Homepage: https://www.hurom-europe.com
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Hurom Europe GmbH
Frau Min Kyung Seo
Weberstraße 19
65779 Kelkheim (Taunus)
Deutschlandfon ..: –
web ..: https://www.hurom-europe.com/de/
email : karen@hurom-europe.comÜber Hurom Europe:
Hurom ist der Pionier im Markt für Slow-Juicer. Das südkoreanische Unternehmen entwickelte 1974 den weltweit ersten Slow-Juicer und schuf in den vergangenen 50 Jahren innovative Vertical Cold Press Juicers mit dem Ziel, den Kunden den denkbar gesündesten Saft zu liefern, der die Nährstoffe beim Entsaften nicht zerstört, indem er die Enzyme im Rohzustand bewahrt.Hurom bietet zwei Entsafter-Modelle an, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen: Die Easy Press Line lässt sich nach dem Gebrauch besonders einfach reinigen. Die Pure Press Line ist auf die Herstellung von klarem, feinem Saft ausgelegt.
Hurom macht es einfach, viel Gemüse und Obst in einer einzigen Tasse zu konsumieren. Die natürliche Farbe, der Geschmack und die Nährstoffe von Gemüse und Obst bleiben dabei erhalten. Für Hurom steht die Gesundheit eindeutig im Vordergrund und hat oberste Priorität.
Seit 2019 ist das Unternehmen in Deutschland und im übrigen Europa vertreten. Die Hurom Europe GmbH hat ihren mit Sitz in Kelkheim (Taunus).
Pressekontakt:
Hurom Europe GmbH
Frau Min Kyung Seo
Weberstraße 19
65779 Kelkheim (Taunus)fon ..: –
web ..: https://www.hurom-europe.com/de/
email : karen@hurom-europe.comDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Hurom gewinnt Patentverletzungsklage gegen NUC („Kuvings“) vor dem Europäischen Patentgericht
veröffentlicht am 15. April 2025 in der Rubrik Presse - News
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