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SterneAdvo startet mit dem Rufmord-Schutzbrief ein juristisches Schutzkonzept gegen digitale Angriffe auf Arbeitgeber – inklusive Täterermittlung und rechtskonformer Löschung.
Düsseldorf, 3. Juli 2025 – Die auf Bewertungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei SterneAdvo präsentiert mit dem „Rufmord-Schutzbrief“ ein neues Angebot, das Unternehmen umfassend vor anonymen Online-Angriffen schützt. Das modular aufgebaute Konzept kombiniert Monitoring, rechtliche Prüfung und gezielte Gegenmaßnahmen, um digitale Rufschädigung langfristig und rechtskonform zu bekämpfen.
„Bewertungsportale wie Google, Kununu, Indeed & Co. bieten Raum für anonyme Bewertungen, die nicht selten aus unlauteren Motiven entstehen“, erklärt Rechtsanwalt Jan Meyer, Geschäftsführer von SterneAdvo. „Mit dem Rufmord-Schutzbrief geben wir Unternehmen ein Instrument an die Hand, um solchen Angriffen nicht mehr schutzlos ausgeliefert zu sein.“
Das Angebot richtet sich gezielt an mittelständische Unternehmen ab 1 Mio. Euro Jahresumsatz. Je nach Umfang beinhaltet der Schutzbrief:
* 24/7 Monitoring relevanter Bewertungsplattformen
* juristische Einzelfallprüfung eingehender Bewertungen
* rechtssichere Löschung von rufschädigenden oder unwahren Aussagen
* Ermittlung anonymer Verfasser mithilfe des von SterneAdvo erstrittenen OLG-Hamburg-Klarnamenbeschlusses
* Diskrete Kommunikation mit Verfassern, um öffentlichkeitswirksame Eskalationen zu vermeiden
* Langfristige Sicherung der Arbeitgeberwahrnehmung durch begleitende BewertungsstrategienDer Schutzbrief startet ab 24.000 Euro netto pro Jahr und wurde speziell für Unternehmen entwickelt, die einen professionellen, proaktiven und rechtlich abgesicherten Umgang mit digitalen Bewertungsangriffen suchen.
„Unser Ziel ist es, Verantwortungsträger zu entlasten und Unternehmen dauerhaft vor irreparablen Imageschäden zu bewahren“, so Meyer. „Wir denken über die punktuelle Löschung hinaus – und schaffen ein System.“
Weitere Informationen zum Schutzbrief finden Sie unter:
https://sterne-advo.de/rufmord-schutzbrief/Pressekontakt:
SterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dreischeibenhaus
40211 Düsseldorf
Tel.: 0211 83 86 82 00
E-Mail: presse@sterne-advo.de
Web: www.sterne-advo.deVerantwortlicher für diese Pressemitteilung:
sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschlandfon ..: 0211 83 86 82 00
fax ..: 0211 83 86 82 01
web ..: https://sterne-advo.de
email : presse@sterne-advo.deSterneAdvo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine hochspezialisierte Kanzlei für digitalen Rufmordschutz. Mit Sitz im Düsseldorfer Dreischeibenhaus an der Kö berät SterneAdvo im gesamten DACH-Raum Unternehmen, Geschäftsführer und Institutionen, die gezielten Online-Angriffen ausgesetzt sind – etwa durch anonyme Bewertungen auf Plattformen wie Kununu, Indeed, Google oder Glassdoor.
Im Zentrum der Tätigkeit stehen juristisch fundierte Bewertungslöschungen, die Identifikation anonymer Verfasser sowie strategisch aufgebaute Schutzsysteme gegen digitale Verleumdung. Dabei verfolgt SterneAdvo einen klaren Anspruch: Substanz statt Schnelllöschung, rechtliche Präzision statt Massenabfertigung.
Die Kanzlei hat im Februar 2024 den bundesweit bekannten Klarnamenbeschluss des OLG Hamburg erstritten und zählt zu den Vorreitern im Bereich Täteridentifikation und langfristiger Reputationskontrolle für Arbeitgeber. Mit dem neuen Rufmord-Schutzbrief bietet SterneAdvo ein einzigartiges Schutzkonzept für Unternehmen ab 1 Mio. EUR Jahresumsatz.
Pressekontakt:
sterne-advo Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Herr Jan Meyer
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorffon ..: 0211 83 86 82 00
email : presse@sterne-advo.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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SterneAdvo stellt „Rufmord-Schutzbrief“ vor: Juristischer Schutz gegen digitale Verleumdung
veröffentlicht am 3. Juli 2025 in der Rubrik Presse - News
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