• Seit geraumer Zeit existiert das Gesetz für das Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel. Dem unterliegt auch der Sanitätsfachhandel Würger. Wir klären Sie auf.

    Über kaum ein Gesetz diskutiert die Medizinbranche derzeit so angeregt wie über das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Am 14. März 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz, welches unter anderem das Ausschreiben von Hilfsmitteln verbietet. Die Regelung soll den Patienten eine hohe Qualität ihrer Hilfsmittel garantieren. Bisher hatten Krankenkassen die Möglichkeit, durch Ausschreibungen die Konditionen für die Leistungserbringer festzulegen. Wegen der mächtigen Position der Krankenkassen legten Sie oft ohne Mitsprache des Partners die Konditionen der Verträge fest. Diese sogenannten Open-House-Verträge führten zu einem Drücken der Preise und finanzierten sich durch eine Verschlechterung der Produktqualität. Auch die wohnortsnahe Versorgung musste für viele Anbieter weichen, da sie nicht mehr rentabel war. Das neue Gesetz soll das ändern.

    Neue Richtlinien für Hilfsmittel

    Das Terminservice- und Versorgungsgesetz hat zum Ziel, schnellere Arzttermine zu garantieren und die Leistungen der Krankenkasse sowie die medizinische Versorgung zu verbessern. Das Gesetz legt unter anderem eine Vier-Wochen-Frist für Arztbesuche und das Verbot der Ausschreibungen fest. Die Regelung soll die Macht der Krankenkassen in den Verhandlungsgesprächen brechen sowie bessere Leistungen für die Verbraucher sichern. Das Gesetz schreibt außerdem fest, dass die Verhandlungen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern auf Augenhöhe erfolgen müssen.

    EU-Kommission kritisiert neues Gesetz

    Bereits im Mai leitete die EU rechtliche Schritte gegen Deutschland aufgrund des neuen Gesetzes ein. Das Verbot der Ausschreibungen verstößt nach Ansicht der Kommission gegen die EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen. Das widerspreche der EU-Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Richtlinie 2014/24/EU). Das Ziel der Richtlinie sei es, einen unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten, indem sie die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung für alle Marktteilnehmer garantiert.
    Der Medizinische Fachhandel Würger ist Ihr Partner für Sanitätsbedarf in Bochum. Seit Jahren überzeugt der Experte mit einer großen Auswahl zuverlässiger Produkte. Die ortsnahe Versorgung ist ab Ende des Jahres oder 01.01.2020 wieder möglich.

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    Medizinischer Fachhandel und Sanitätshaus Würger
    Herr Karsten Würger
    Hochstraße 44
    44866 Bochum
    Deutschland

    fon ..: 02327 586546
    fax ..: 02327 586547
    web ..: http://www.sanitaetshaeuser-bochum.de
    email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag

    Pressekontakt:

    Medizinischer Fachhandel und Sanitätshaus Würger
    Herr Karsten Würger
    Hochstraße 44
    44866 Bochum

    fon ..: 02327 586546
    web ..: http://www.sanitaetshaeuser-bochum.de
    email : pr@deutsche-stadtauskunft.ag


    Disclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.


    Bitte beachten Sie, dass für den Inhalt der hier veröffentlichten Meldung nicht der Betreiber von Bloggen-Informieren.de verantwortlich ist, sondern der Verfasser der jeweiligen Meldung selbst. Weitere Infos zur Haftung, Links und Urheberrecht finden Sie in den AGB.

    Ausschreibungsverbot für Hilfsmittel – was ändert sich?

    veröffentlicht am 8. Oktober 2019 in der Rubrik Presse - News
    Content wurde auf Bloggen Informieren 75 x angesehen • Content-ID 58248

    Sie wollen diesen Beitrag verlinken? Der Quellcode lautet: