• Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung weist darauf hin, dass bei älteren Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen die Ansprüche auf Schadensersatz bald verjähren können.

    BildDer Abgasskandal zieht immer weitere Kreise. Mehrere Millionen Fahrzeuge sind betroffen, und nach neuesten Medienberichten ist wohl auch bei den angeblich sauberen Euro 6-Dieselmodellen (Motor EA 288) von Volkswagen und den Töchtern Audi, Seat und Skoda erheblich geschummelt worden. Davon sind seit 2012 beliebte Modelle wie Polo, Golf, Passat, Tiguan und Sharan betroffen. „Das bedeutet, dass allein einige Millionen Fahrzeuge mit diesem Motor in Deutschland unterwegs sind, die zurückgegeben werden können. Dazu kommen noch hunderttausende an älteren Modellen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Mönchengladbach (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei hat sich ausschließlich auf die Vertretung von Geschädigten in Massenschadenfällen spezialisiert und hat bereits rund 1.500 Rückgabefälle erfolgreich durchgesetzt und wegweisende Urteile erstritten.

    „Das wird der Debatte um unzulässige Abschalteinrichtungen und falsche Werte natürlich neuen Schwung verleihen. Aber zugleich sollten dabei nicht auch ältere Modell aus den Augen verloren werden“, betont Hartung. Dabei bezieht er sich vor allem auf Audi-Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und einer mutmaßlich unzulässigen Abschalteinrichtung, die sich hinter der sogenannten Akustikfunktion verbergen könnte. Laut Audi wurde sie entwickelt, um unangenehme Geräusche bei dem V6-Motor zu unterdrücken. Zudem diene sie dem Motorschutz. Eine Zyklus- oder Prüfstandserkennung gebe es nicht, es sei keine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden, hat Audi alle Vorwürfe entschieden zurückgewiesen.

    „Aber der Verdacht, dass auch bei diesen älteren Diesel-Modellen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, ist nicht neu. Das Kraftfahrt-Bundesamt ist schon seit 2015 mit der Prüfung beschäftigt. Es geht um die größeren Dieselmotoren mit 2,7 und 3,0 Litern Hubraum“, berichtet der Rechtsanwalt. Laut Medienberichten sei die Akustikfunktion dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) gegenüber unzutreffend dargestellt worden. Tatsächlich werde durch sie der Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand reduziert, während die Fahrzeuge im Straßenverkehr deutlich mehr Emissionen ausgestoßen hätten.

    „Zwar hat das KBA vor rund einem Jahr den Rückruf angekündigt, aber bis heute ist nichts passiert. Das setzt Eigentümer von diesen Wagen aber unter Druck. Wird in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Allerdings droht die Verjährung der Ansprüche. Betroffene Verbraucher sollte daher umgehend handeln“, stellt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.

    Er rät dazu, den Klageweg zu bestreiten, um betroffene Modelle zurückzugeben und Schadensersatz zu erhalten. Wichtig sei es für Autobesitzer, gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwalt die Rückgabe zu forcieren und mit Klagen gegen die Hersteller aus Betrugshaftungsgründen sowie mit Klagen gegen Händler aus kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen vorzugehen. Dabei berechnet der Experte die Ansprüche des Kunden und setzt die Ansprüche gegen Hersteller beziehungsweise Händler vor Landgerichten durch.

    „Inzwischen liegen zahlreiche Urteile vor, die bestätigen, dass sich beispielsweise Volkswagen durch die Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. Auch diverse Oberlandesgerichte haben diese Sichtweise durch Hinweisbeschlüsse bestätigt. Diese Chance sollten Kunden nicht verstreichen lassen, sondern ihr Recht einfordern und Fahrzeuge mit Schummel-Software gegen eine angemessene finanzielle Kompensation zurückzugeben. Der Kaufpreis wird – grob gesprochen – allenfalls um einen bestimmten Faktor, der sich aus Alter und Laufleistung errechnet reduziert. Anspruchserhöhend sind als Ausgleichsposition auch die sogenannten Entziehungszinsen zu berücksichtigen, die sich häufig auch auf mehrere tausend Euro belaufen.“ Hartungs Einschätzung zu Euro 4-Dieseln von Audi lautet daher: „Handeln, bevor es zu spät ist!“

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    Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine auf Anleger- und Verbraucherrecht fokussierte Rechtsanwaltskanzlei in Mönchengladbach und wird vom renommierten Wirtschaftsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Fachanwalt für Strafrecht, geführt. Dr. Gerrit W. Hartung ist Dieselskandal-Anwalt der ersten Stunde und Verbraucheranwalt aus Überzeugung und hat mit der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft eine hochspezialisierte Einheit zur Wahrung und Durchsetzung von Verbraucherinteressen und der Schadensminimierung für Geschädigte von Kapitalanlage- und Insolvenzvergehen geschaffen. Der Fokus liegt auf der Beratung und Prozessführung von Mandanten im Rahmen des Diesel-Abgasskandals (Volkswagen, Seat, Skoda, Audi, BMW, Mercedes-Benz, Porsche, Opel): Dr. Gerrit W. Hartung setzt die Rückgabe der betroffenen Fahrzeuge durch, berechnet die finanziellen Ansprüche der Kunden und setzt diese Ansprüche deutschlandweit vor allen Gerichten durch. Weitere Themen der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft sind die Beratung beim Widerruf von Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträgen, Immobilien- und Kfz-Darlehen. Neben Dr. Gerrit W. Hartung ist bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft, die sich als Legal Tech-Plattform zur juristischen Aufarbeitung von Schadensphänomenen mit individuellem Engagement und konsequenter Ansprechbarkeit versteht, eine weitere Bank- und Kapitalmarktrechts-Experten tätig. Die Kanzlei wächst stetig und ist in der Lage, jährlich mehrere 1000 Schadenfälle zu bearbeiten und setzt auf eine persönliche Mandantenbetreuung und einen fairen Umgang mit allen am Verfahren Beteiligten – dies auf Basis einer modernen und durchweg digitalen Mandatsführung. Mehr Informationen unter www.hartung-rechtsanwaelte.de

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    Rückgabe von Euro 4-Dieseln: „Handeln, bevor es zu spät ist!“

    veröffentlicht am 15. November 2019 in der Rubrik Presse - News
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