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Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist scharf von der medizinischen Pflege abzugrenzen und sollte auch in der Praxis nicht vermischt werden, sagt Unternehmer und Verbandsfunktionär Stefan Lux.
Betreuung in häuslicher Gemeinschaft, 24-Stunden-Seniorenbetreuung, ambulante Pflege und, und, und: Es kursieren zahlreiche Begriffe, wenn es um die Betreuung und Unterstützung älterer Menschen geht – aber es ist wichtig, diese genau voneinander abzugrenzen und präzise zu verwenden. Dafür plädiert Stefan Lux, Geschäftsführer der SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe und stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Haushaltshilfe und Seniorenbetreuung e.V. (BHSB). „Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft sorgt dafür, dass alle wesentlichen Aufgaben im Alltag für einen Senior erledigt werden, bei denen er Unterstützung bleibt. Manchmal wird diese Betreuungsform auch 24-Stunden-Seniorenbetreuung genannt. Das ist aber missverständlich, denn keine Betreuungskraft kann rund um die Uhr für einen Senior da sein. Vielmehr steht im Fokus, dass die Arbeitszeit der Betreuungskraft über den Tag verteilt in verschiedene Zeitabschnitte eingeteilt und optimal an den persönlichen Tagesrhythmus und die eigenen Bedürfnisse angepasst werden kann.“
Die SHD Seniorenhilfe stellt an Rhein und Ruhr, in Westfalen und in der gesamten Region Rhein-Nahe für Senioren Betreuungskräfte für die Begleitung in häuslicher Gemeinschaft zur Verfügung. Einkaufen, Putzen, Waschen, Kochen oder Bügeln, Anziehen und Ausziehen, Spaziergänge, Körperpflege und -hygiene: Die Betreuungskräfte der SHD Seniorenhilfe übernehmen alle Aufgaben, die der Senior in der Vergangenheit selbst erledigt hat. Wichtig ist auch die persönliche Zuwendung, zum Beispiel bei Gesprächen, Spielen oder beim Spazierengehen.
„Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft ist zudem scharf von der klassischen medizinischen Pflege abzugrenzen. Die Pflege durch die Betreuungskraft beschränkt sich auf einfache pflegerische Maßnahmen, zum Beispiel die tägliche Körperhygiene“, betont Stefan Lux. Pflegerische Leistungen aus dem medizinischen Bereich sollten in der Praxis nur durch professionelle Pflegekräfte umgesetzt werden. Die Bezeichnung „Pflegekraft“ sei daher im Zusammenhang mit der häuslichen Betreuung eher irreführend, denn in der Regel seien die Betreuungspersonen keine examinierten Pflegekräfte.
Bei der Pflege handelt es sich um ein Element der gesundheitlichen Versorgung. Darüber hinaus dienen die Pflegeleistungen der sozialen Absicherung und sollen dazu beitragen, die Lebenssituation von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu verbessern. Das herausragende Ziel der Pflege ist es, zur Genesung von Kranken beizutragen, bei chronischen Erkrankungen Linderung zu verschaffen. Und nicht zuletzt umfasst die Pflege aber auch die Begleitung von sterbenden Menschen.Die SHD Seniorenhilfe Dortmund und SHD Seniorenhilfe Rhein-Nahe vermittelt ausschließlich häusliche Betreuungskräfte mit klassischen Leistungsspektrum. Sollte die Einbindung eines medizinischen Pflegedienstes notwendig sein, kann die SHD Seniorenhilfe auf ein gewachsenes Netzwerk an zuverlässigen Partnern zurückgreifen, sodass die 24-Stunden-Seniorenbetreuung mit professionellen Maßnahmen in Diagnostik, Therapie, Prävention und Rehabilitation kombiniert werden kann.
„Natürlich existiert ein Zusammenhang von Pflege und Betreuung in häuslicher Gemeinschaft. Es ist aber wichtig, diese Begriffe und Tätigkeiten streng voneinander zu unterscheiden und auch in der Praxis nicht zu vermischen“, betont Stefan Lux, der dabei als Unternehmer und Verbandsfunktionär auch die gesundheitspolitische und arbeitsrechtliche Diskussion im Blick behält. „Um die Situation für die in der Regel ausländischen Betreuungskräfte und die Senioren und deren Angehörigen zu verbessern und rechtlich abzusichern, ist es notwendig, diese Unterschiede sauber zu treffen und die Möglichkeiten und Grenzen der Betreuung in häuslicher Gemeinschaft deutlich herauszustellen“, fordert Stefan Lux.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Herr Stefan Lux
Berghofer Straße 176
44269 Dortmund
Deutschlandfon ..: 0231 5897988-0
web ..: http://www.shd-dortmund.de
email : info@shd-dortmund.deÜber die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH
Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist ein von Stefan Lux geführtes Unternehmen aus Dortmund, das sich auf die 24-Stunden-Seniorenbetreuung spezialisiert hat. Dafür arbeitet die SHD Seniorenhilfe Dortmund mit mehr als 1000 osteuropäischen Pflegekräften zusammen, die eine Rundum-Betreuung und -Versorgung der Kunden gewährleisten. Dazu gehören alle Tätigkeiten der Haushaltsführung wie Einkaufen, Putzen, Waschen, Kochen oder Bügeln, aber auch eine individuelle Unterstützung bei alltäglichen Dingen des Lebens, etwa der Körperpflege und -hygiene, beim An- und Auskleiden sowie bei der Grundpflege. Dabei stimmen sich die Betreuungskräfte eng mit Ärzten und Therapeuten ab. Ebenso gehört die soziale Begleitung zum Aufgabengebiet der SHD Seniorenhilfe Dortmund- Betreuungskräfte. SHD Seniorenhilfe Dortmund übernimmt dabei die gesamte Beratung, Organisation und Logistik, sodass Kunden im Rahmen der Seniorenhilfe des Dortmunder Unternehmens sämtliche Leistungen aus einer Hand erhalten und über einen festen Ansprechpartner verfügen. Die SHD Seniorenhilfe Dortmund GmbH ist an Rhein und Ruhr sowie in Westfalen für Kunden tätig. Seit Anfang 2018 bietet die SHD ihre Dienstleistungen auch unter dem Label SHD-Rhein-Nahe von Bockenau bei Bad Kreuznach in der gesamten Region Rhein-Nahe an. Weitere Informationen unter www.shd-dortmund.de
Pressekontakt:
Dr. Patrick Peters – Klare Botschaften
Herr Dr. Patrick Peters
Heintgesweg 49
41239 Mönchengladbachfon ..: 01705200599
web ..: http://www.pp-text.de
email : info@pp-text.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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Häusliche Seniorenbetreuung ist keine Pflegetätigkeit
veröffentlicht am 16. Dezember 2019 in der Rubrik Presse - News
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