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Ein Kunde fragte mich, ob der Aufkleber ausreiche, um die Hinweispflichten zur Videoüberwachung zu erfüllen.
Das Thema betrifft so viele Unternehmen.
Ein Beispiel dazu. Ein italienisches Café, berühmt für seinen leckeren Cappuccino und sehr leckeres Gebäck, hat mehrere Kameras installiert.
Problem
Alle Bauteile sind schnell online bestellt; die Montage wird von einem selbst am Sonntag erledigt, wenn der Laden zu ist. Die mitgelieferte Bedienungsanleitung wird nicht gelesen und schon wird vergessen, dass man Betreiberpflichten zu erfüllen hat – in diesem Fall Pflichten, die sich aus der DS-GVO ergeben.
Auf das Thema „Prüfung elektrischer Betriebsmittel“ gehe ich heute nicht ein.
WICHTIG!
Die Datenschutzkonferenz hat ein Papier zum Thema „Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ veröffentlicht.
n der Orientierungshilfe Videoüberwachung finden Sie eine Checkliste mit Fragen, die Sie für sich beantworten sollten. Ihre Antworten müssen Sie aufschreiben.
Das sind so Fragen, wie:
– Welche Bereiche sollen überwacht werden? Kundenbereiche; Mitarbeiterräume; öffentliche Flächen (z. B. Gehwege)
– Dient die Überwachung einem berechtigten Interesse? Besteht eine Gefährdungslage und auf welche Tatsachen gründet sich diese?
– Warum ist die Videoüberwachung erforderlich und warum gibt es keine milderen Mittel, die für das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen weniger einschneidend sind?
– Sofern die Bilder gespeichert werden, wann werden die Aufnahmen gelöscht? Werden die Aufnahmen länger als 72 Stunden gespeichert? Wie begründen Sie die spätere Löschung?
– Wird auf die Videoüberwachung so hingewiesen, dass betroffene Personen vor Betreten des überwachten Bereichs den Umstand der Beobachtung erkennen können?
– …Bitte lesen Sie hier den ganzen Beitrag!
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Dr. Hartmut Frenzel | Betreiberpflichten auf den Punkt gebracht.
Herr Dr. Hartmut Frenzel
Fuhlrottstr. 15
42119 Wuppertal
Deutschlandfon ..: 02022541472
web ..: http://fokus-betreiberpflichten.de
email : frenzel@dr-frenzel.comDr. Frenzel steht für:
– Technisches Know-how gepaart mit juristischem Fachwissen und ökonomischem Verständnis
– Wissen, was wichtig wird – 4 Tage Weiterbildung pro Monat
– Trockene Themen – pragmatische Lösungen bringen SicherheitPressekontakt:
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Bitte Lächeln – Achtung Videoüberwachung
veröffentlicht am 8. April 2022 in der Rubrik Presse - News
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