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Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Zypern (pta023/07.06.2019/15:24) – Kat Florence Design Ltd., Zypern, obsiegt in vorläufigem Rechtsschutzverfahren gegen elumeo SE und reicht nun Klage gegen elumeo SE auf Schadensersatz in Höhe von EUR 5 Mio. ein.
Im Verfahren vor dem Landgericht Berlin (36 O 30/19) hat die Kat Florence Design Ltd., Zypern, aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 31.05.2019 obsiegt und die Aufhebung der von der elumeo SE erwirkten einstweiligen Verfügung erreicht, mit der zunächst eine Werbeveranstaltung zu Produkten der Marke Kat Florence ® untersagt wurde.
Hintergrund ist, dass die Kat Florence Design Ltd, Zypern, die seit 2015 bestehende Vertriebsvereinbarung mit der elumeo SE mit Schreiben vom 3. September 2018 gekündigt hat. Die Kündigung erfolgte, da die elumeo SE wiederholt und erheblich in Zahlungsverzug gegenüber der Kat Florence Design Ltd. geraten war und darüber hinaus weitere wesentliche Vertragsvereinbarungen verletzt hat, insbesondere:
– Wesentlicher Inhalt der Vertriebsvereinbarung war – neben dem Vertrieb über TV und Internet – auch der Aufbau von Flagship Stores im Vertragsgebiet, d.h. von repräsentativen und aufwändig gestalteten Ladenlokalen in Berlin, Rom und London, die vor allem der Markenbildung dienen und im jeweiligen Land durch den Vertrieb über TV gefördert werden. Aufgrund dieser Vereinbarung hatte die Kat Florence Design Ltd. mit einem Aufwand von über EUR 2 Millionen ein entsprechendes Ladenlokal in London eröffnet. Entsprechend dieser Vereinbarung war die elumeo SE nun verpflichtet, über TV „jährlich mindestens 108 Stunden in der Hauptsendezeit am Abend für die gesamte Laufzeit dieser Vereinbarung“ zuzuteilen. Tatsächlich hat die elumeo SE ihre Tochtergesellschaft in Großbritannien veräußert und ihre Verpflichtung zur Ausstrahlung entsprechender Sendungen nicht erfüllt. Dies hatte zur Folge, dass auch das Ladengeschäft mangels werblicher Unterstützung geschlossen und der Kat Florence Design Ltd. ein Schaden von über EUR 2 Millionen entstanden ist.
– Des Weiteren hat die Kat Florence Design Ltd. im Jahr 2015 einen Werbevertrag mit einer prominenten US-Schauspielerin im Gesamtvolumen von USD 7,5 Millionen abgeschlossen und im Zuge der Vertriebsvereinbarung auch der elumeo SE das Recht eingeräumt, den Namen und Bilder der Schauspielerin für Produkte der Marke „Kat Florence“ zu nutzen. Aufgrund des schlechten Zahlungsverhaltens der Antragstellerin und auch der Tatsache, dass die Antragstellerin nicht ausreichende Sendezeit zur Verfügung stellte, musste die Kat Florence Design Ltd. den Werbevertrag vorzeitig kündigen und wurde selbst auf Schadensersatz in Höhe von USD 5,6 Millionen verklagt.
Kat Florence Design Ltd. hat nunmehr Herrn Rechtsanwalt Dr. Oliver Krauß, TRICON Rechtsanwälte Steuerberater, Bräuhausstraße 4, 80331 München beauftragt, kurzfristig Klage gegen die elumeo SE zur Geltendmachung des Ersatzes der durch die elumeo SE verursachten Schäden in einem Gesamtvolumen von voraussichtlich über EUR 5 Millionen einzureichen.
(Ende)
Aussender: SWM Treuhand AG
Adresse: Nördliche Münchner Straße 23, 82031 München
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Roderich Schätze
Tel.: +49 89 2040026-20
E-Mail: schaetze@schaetze.com
ISIN(s): – (Sonstige)
Börsen: –
[ Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1559913840082 ]
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Signature AG
Herr Alexander Coenen
Agnes-Bernauer-Str. 88
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web ..: http://www.signature-ag.de
email : coenen@signature-ag.dePressekontakt:
Signature AG
Herr Adrian Fuhrmeister
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80687 Münchenfon ..: +49 89 327 926 71
email : fuhrmeister@capitallounge.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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PTA-News: SWM Treuhand AG: Obsiegen im Vorläufigem Rechtsschutzverfahren gegen elumeo SE
veröffentlicht am 7. Juni 2019 in der Rubrik Presse - News
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